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Abgegeben vom Mitglied des Datenschutzrates Hans G. Zeger Der Datenschutzrat hat sich in mehreren Sitzungen ausführlich mit dem e-government-gesetz beschäftigt und dazu auch die Autoren des Entwurfes, Frau Ministerialrat Kotschy und Herrn Professor Posch als informierte Vertreter angehört. Der mehrfach veränderte Stellungnahmenentwurf des Datenschutzrates konnte die umfassenden Zweifel an der Rechtskonformität der vorgeschlagenen e-government-Regelung, deren Zweckmässigkeit und deren Datenschutzkonformität nicht beseitigen. Mit der beabsichtigten Beauftragung der 'Datenschutzkommission' als datenschutzrechtlicher Auftraggeber für die Bürgerkennzeichenverwaltung (Stammzahlenregisterbehörde) wird die geforderte Unabhängigkeit der Datenschutzkommission von operativen öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Datenanwendungen durchbrochen. Im Beschwerdefall müsste die Datenschutzkommission gegen sich selbst Erhebungen durchführen und Bescheide erlassen, eine offensichtliche Unvereinbarkeit. Es wird davon ausgegangen, dass diese zentrale Bestimmung des e-government-Gesetzes im Beschwerdefall durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden wird, womit das gesamte Bürgerkennzeichenkonzept, das fast ausschließlicher Gegenstand des Gesetzesentwurfes ist, ungültig wird. Zur Sicherung der Unabhängigkeit des Datenschutzes in Österreich wird dieses Gesetzesvorhaben zum Anlass genommen, im Rahmen eines EU-Beschwerdeverfahrens die Frage der Parteilichkeit der derzeit eingerichteten Datenschutzkommission prüfen zu lassen. Mit der Schaffung eines zum Signaturgesetz parallelen Standards werden die Bemühungen der Einführung einheitlicher Standards im elektronischen Rechtsverkehr geradezu kontakariert. Darüber hinaus widerspricht diese 'Verwaltungssignatur' mit seinen technischen Abweichungen den Intentionen der EU zu einer europaweit einheitlichen Lösung. Die Schaffung von dutzenden bereichsspezifischen Kennzeichen, die jedoch letztlich immer auf eine Bürgerkennung (ZMR-Zahl) direkt oder indirekt zurückgeführt werden, vervielfacht bloß verwaltungsinterne Aufwändungen und Abläufe, verringert die Transparenz für den Bürger und ist enorm fehleranfällig. |
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