Der E-Governator - Wird das Datenschutzrecht Rechtsgeschichte?
Podiumsdiskussion im Rahmen des diesjährigen Chaos-Control-Symposiums 'Von der Bürgerkarte bis zur Section Control: Wird das Datenschutzrecht Rechtsgeschichte?' (16. Juni 2004 17:30 Juridicum Wien) - In Österreich defacto keine wirksame Möglichkeit Datenschutzrechte durchzusetzen
Wenn der Datenschutz Pause macht
Gemäß EG-Richtlinie Datenschutz ist Österreich verpflichtet, einerseits geeignete nationale Datenschutzgesetze zu erlassen, andererseits auch eine Behörde zu schaffen, die den Bürgern auch tatsächlich in der Durchsetzung ihrer Datenschutzrechte hilft.
Ersteres wurde in Österreich verwirklicht, zwar mit fünfjähriger Verspätung, dann aber gleich zehn mal, ein Bundesgesetz und neun Landesgesetze.
Der zweite und für die betroffene Bürger wesentliche Punkt wurde faktisch nicht verwirklicht. Zwar besteht mit der Datenschutzkommission ein formal weisungsfreies Gremium mit sechs Mitgliedern, tatsächlich werden Datenschutzentscheidung weder in der für die schnelllebige Internetzeit gebotenen Eile, noch in den gesetzlich vorgesehenen Maximalzeiten erledigt.
In 29 Fällen hat die ARGE DATEN in den letzten Monaten Mitglieder vor der Datenschutzkommission vertreten. 6 Verfahren wurden entschieden, 23 sind noch offen. Durchschnittliche Dauer der abgeschlossenen Verfahren: vier(!) Monate, bisher durchschnittliche Dauer der offenen Verfahren 155 Tage (rund 5 Monate). Der 'schmeichelhafte' Wert bei den abgeschlossenen Verfahren ergibt sich schlicht daraus, dass in einigen Fällen die Beschwerdeanträge wieder zurückgezogen wurden und daher eine automatische Erledigng erfolgte.
DSK-Praxis außerhalb des Verwaltungsrechts
Nach dem allgemeinen Verwaltungsrecht besteht ein Anspruch auf Erledigung innerhalb von 6 Monaten. Von den 23 Verfahren sind nunmehr 10 länger als diese sechs Monate unerledigt also knapp 50%).
Hans G. Zeger, Obmann der ARGE DATEN: 'Alle diese Personen müssen wegen der Untätigkeit der DSK mit Hilfe eines Anwalts eine Verwaltungsgerichtshofbeschwerde einbringen, was zusätzliche Kosten und weiteren Zeitaufwand verursacht.'
Offensichtliche Strategie der DSK
Bei der Mehrzahl der überlangen Fälle handelt es sich um simple Datenschutzverfahren, die laut Gesetz binnen 8 Wochen erledigt werden müssten.
Hans G. Zeger: 'Die offensichtliche Strategie der DSK besteht darin, Beschwerden durchzusitzen und solange zuzuwarten, bis sie sich von selbst erledigen.'
Das Fehlen einer Entscheidungsinstanz, die bei Datenschutzverletzungen tatsächlich entscheidet ist EU-widrig.
Schlimmes für e-government-Regelung zu erwarten
Mit dem neuen e-government-Gesetz, das nur ein Bürgerkennzeichnungsgesetz ist, hat sich die DSK mit der Vergabe von Bürgerkennzeichen' eine weitere Aufgabe zugelegt. Angesichts der schwer durchschaubaren Bürgerkartenregelungen sind Datenschutzverletzungen geradezu vorprogrammiert. In diesen Fällen müsste die DSK auch über Beschwerden im Zusammenhang mit ihrer eigenen Tätigkeit entscheiden.
Hans G. Zeger: 'Wir erwarten uns hier ein datenschutzrechtliches Desaster. Eine Behörde, die bisher kaum für die Datenschutzrechte der Bürger eingetreten ist, müsste sich selbst kontrollieren. Ein demokratiepolitisches Unding.'
Teilnehmer der Podiumsdiskussion:
Dr. Johann Bizer (Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein)
Prof. Dr. Wolfgang Kilian (Universität Hannover)
Dr. Hans G. Zeger (Obmann der ARGE Daten)
(16. Juni 2004 17:30 Juridicum Wien)
Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei.
mehr --> Bürgerkarte - Scheitern gesichert mehr --> http://www.chaoscontrol.at/programm.htm
|