Was passiert, wenn ein Unternehmen das elektronische Rechnungen ausstellt nicht mehr existiert?
Elektronische Rechnungen behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn ein Unternehmen seinen Betrieb einstellt oder in Konkurs geht
Es kann vorkommen, dass zum Zeitpunkt einer Betriebsprüfung, das Unternehmen, das eine elektronische Rechnung ausgestellt hat, nicht mehr existiert. Es könnte dann zwar die Rechnung intern auf Richtigkeit geprüft werden, es könnte aber nicht mehr beim ausstellenden Unternehmen rückgefragt werden, wer für die damalige Rechnungssignatur verantwortlich war.
In diesem Fall kann sich der Betriebsprüfer an GLOBALTRUST als Vertrauensdiensteanbieter wenden. GLOBALTRUST hat sich verpflichtet die Unterlagen, aus denen die Identität eines Signators hervorgeht mindestens 35 Jahre aufzubewahren, also wesentlich länger als der zulässige Prüfzeitraum durch die Finanzbehörde.
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