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Wann sind digital signierte Rechnungen gültig?
Digital signierte Rechnungen sind dann gültig, wenn sie mit dem Zertifikat eines in der EU anerkannten Anbieters "fortgeschrittener" Signaturdienste versehen sind.

Digital signierte Rechnungen sind dann voll steuerabzugsfähig, wenn sie mit einer "fortgeschrittenen" Signatur versehen sind.

Die Existenz der "fortgeschrittenen" Signatur, wie etwa A-CERT ADVANCED, wird durch den Zertifizierungsdiensteanbieter bestätigt.

Der Empfänger der Rechnung ist nicht verpflichtet, die Gültigkeit der Signatur tatsächlich zu prüfen, es genügt die Zusicherung des Rechnungslegers, dass er ein fortgeschrittenes Signaturverfahren bei der Ausstellung der elektronischen Rechnung verwendet hat.

Bedeutsam wird die Prüfung nur im Rahmen einer Steuerprüfung, bei der der Finanzbeamte die Gültigkeit der digitalen Signatur prüfen kann. Auf Grund des internationalen Standards X.509v3 den A-CERT ADVANCED verwendet, haben Rechnungsleger und -empfänger die Sicherheit, dass auch noch in Jahrzehnten Steuerprüfer die digitale Signatur der elektronischen Rechnungen prüfen können.


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